Mieterselbstauskunft: Vorlage als PDF
Das wichtigste Formular der Bewerberauswahl, hier als kostenlose PDF-Vorlage zum Herunterladen. Dazu die klare Übersicht, welche Fragen Sie stellen dürfen und welche nicht.
Die Vorlage als PDF
Kostenlos, ohne Anmeldung und ohne dass Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen müssen. Das PDF lässt sich am Bildschirm ausfüllen oder ausdrucken und enthält nur zulässige Felder, damit die Auskunft rechtlich sauber bleibt.
Was ist die Mieterselbstauskunft?
Die Selbstauskunft ist das Formular, mit dem ein Vermieter aus vierzig Bewerbern die drei herausfiltert, die tatsächlich infrage kommen. Sie ist freiwillig, das heißt, niemand muss sie ausfüllen. In der Praxis füllt sie jeder aus, der die Wohnung wirklich will, gerade auf einem angespannten Markt wie in Erlangen.
Entscheidend ist, dass nur nach Dingen gefragt wird, an denen der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat. Alles andere ist nicht nur unzulässig, es ist auch wertlos: Auf eine unzulässige Frage darf der Bewerber falsch antworten, ohne dass sich daraus später etwas herleiten ließe.
Welche Fragen sind zulässig?
- Name, Anschrift und Geburtsdatum
- Beruf und Arbeitgeber, befristet oder unbefristet
- Nettoeinkommen, üblicherweise mit Nachweis der letzten drei Gehaltsabrechnungen
- Zahl der Personen, die einziehen sollen
- Bestehende Mietschulden aus dem laufenden oder letzten Mietverhältnis
- Laufende Räumungstitel und Privatinsolvenz
- Ob eine gewerbliche Nutzung geplant ist
- Tierhaltung, soweit sie über Kleintiere hinausgeht
Welche Fragen sind unzulässig?
Diese Fragen verstoßen gegen das Persönlichkeitsrecht, teils auch gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Sie gehören nicht in ein Formular:
| Unzulässig | Grund |
|---|---|
| Schwangerschaft und Kinderwunsch | Persönlichkeitsrecht, Diskriminierungsrisiko |
| Religion, Partei oder Gewerkschaft | Persönlichkeitsrecht, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz |
| Herkunft und Staatsangehörigkeit | Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz |
| Sexuelle Orientierung, Familienplanung, Heiratsabsicht | Persönlichkeitsrecht |
| Krankheiten und Behinderungen | Gesundheitsdaten sind besonders geschützt |
| Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis | Kein berechtigtes Interesse |
| Musikinstrumente pauschal | Musizieren gehört im üblichen Rahmen zum vertragsgemäßen Gebrauch |
Datenschutz nicht vergessen
Die Selbstauskunft enthält personenbezogene Daten. Von Bewerbern, die die Wohnung nicht bekommen, müssen die Unterlagen gelöscht beziehungsweise vernichtet werden, sobald der Vertrag mit jemand anderem geschlossen ist. Einen Ordner mit alten Bewerbungen aufzubewahren, ist nach der Datenschutz-Grundverordnung nicht zulässig.
Fragen zur Mieterselbstauskunft
Welche Fragen sind zulässig?
Alles, woran der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat: Name, Anschrift, Beruf und Arbeitgeber, Nettoeinkommen, Zahl der einziehenden Personen, laufende Räumungstitel, Privatinsolvenz und bestehende Mietschulden. Fragen nach Schwangerschaft, Religion, Herkunft, sexueller Orientierung oder Krankheiten sind unzulässig.
Muss ich wahrheitsgemäß antworten?
Bei zulässigen Fragen ja. Eine bewusste Falschangabe zu Einkommen oder Mietschulden kann den Vermieter später zur Anfechtung oder Kündigung berechtigen. Bei unzulässigen Fragen darf bewusst falsch geantwortet werden, ohne dass daraus ein Nachteil entsteht.
Ist die Selbstauskunft Pflicht?
Nein, sie ist freiwillig. In der Praxis ist sie bei gefragten Wohnungen aber üblich, weil Vermieter ohne sie kaum vorauswählen können.
Wie lange darf der Vermieter die Auskunft aufbewahren?
Nur solange sie für die Auswahl gebraucht wird. Nach Vertragsschluss mit einem Bewerber sind die Unterlagen der übrigen Bewerber zu löschen, so verlangt es die Datenschutz-Grundverordnung.
Passt dazu
Lieber gleich abgeben?
Vorauswahl, Bonitätsprüfung, Besichtigungen und Übergabeprotokoll übernehmen wir für Sie, in Erlangen und Umgebung.