Mieterselbstauskunft
Erfasst Einkommen, Beruf, Haushaltsgröße und Bonität der Bewerber. Das wichtigste Formular der Vorauswahl.
Die Formulare, die bei jeder Neuvermietung gebraucht werden, als PDF zum Herunterladen. Ohne Registrierung, ohne E-Mail-Adresse, ohne Newsletter. Dazu die Erklärung, worauf Sie beim Ausfüllen achten müssen.
Erfasst Einkommen, Beruf, Haushaltsgröße und Bonität der Bewerber. Das wichtigste Formular der Vorauswahl.
Bestätigung des Vorvermieters, dass keine offenen Mietzahlungen bestehen. Üblich beim Auszug.
Für Bewerber ohne ausreichendes eigenes Einkommen, meist als Elternbürgschaft bei Studierenden.
Keine Rechtsberatung. Die Vorlagen und Erläuterungen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, ersetzen im Einzelfall aber keine anwaltliche Beratung. Wenn es um viel Geld oder um eine strittige Situation geht, fragen Sie bitte einen Fachanwalt für Mietrecht oder Ihren Vermieterverein.
Die Selbstauskunft ist das Formular, mit dem Sie aus vierzig Bewerbern die drei herausfiltern, die tatsächlich infrage kommen. Sie ist freiwillig, das heißt, niemand muss sie ausfüllen. In der Praxis füllt sie jeder aus, der die Wohnung wirklich will.
Entscheidend ist, dass Sie nur nach Dingen fragen, an denen Sie ein berechtigtes Interesse haben. Alles andere ist nicht nur unzulässig, es ist auch wertlos: Auf eine unzulässige Frage darf der Bewerber falsch antworten, ohne dass Sie daraus später etwas herleiten könnten.
Diese Fragen verstoßen gegen das Persönlichkeitsrecht, teils auch gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Sie gehören nicht in ein Formular:
| Unzulässig | Grund |
|---|---|
| Schwangerschaft und Kinderwunsch | Persönlichkeitsrecht, Diskriminierungsrisiko |
| Religion, Partei oder Gewerkschaft | Persönlichkeitsrecht, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz |
| Herkunft und Staatsangehörigkeit | Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz |
| Sexuelle Orientierung, Familienplanung, Heiratsabsicht | Persönlichkeitsrecht |
| Krankheiten und Behinderungen | Gesundheitsdaten sind besonders geschützt |
| Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis | Kein berechtigtes Interesse |
| Musikinstrumente pauschal | Musizieren gehört im üblichen Rahmen zum vertragsgemäßen Gebrauch |
Datenschutz nicht vergessen. Die Selbstauskunft enthält personenbezogene Daten. Von Bewerbern, die die Wohnung nicht bekommen, müssen die Unterlagen gelöscht beziehungsweise vernichtet werden, sobald der Vertrag mit jemand anderem geschlossen ist. Ordner mit alten Bewerbungen aufzubewahren, ist nach der Datenschutz-Grundverordnung nicht zulässig.
Mit dieser Bescheinigung bestätigt der bisherige Vermieter, dass der Mieter seine Miete vollständig gezahlt hat. Für den neuen Vermieter ist sie das aussagekräftigste Einzeldokument der ganzen Bewerbung, weil sie das tatsächliche Zahlungsverhalten belegt und nicht nur die theoretische Zahlungsfähigkeit.
Ein wichtiger Punkt, der oft falsch dargestellt wird: Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der alte Vermieter eine solche Bescheinigung ausstellt. Der Bundesgerichtshof hat einen entsprechenden Anspruch verneint. Üblich ist die Ausstellung trotzdem geworden. Weigert sich der Vorvermieter, kann der Bewerber die Mietfreiheit über Kontoauszüge der letzten Monate belegen. Das ist gleichwertig und sollte akzeptiert werden.
In einer Universitätsstadt wie Erlangen ist die Elternbürgschaft Alltag. Studierende und Berufseinsteiger haben oft kein Einkommen, das die übliche Faustregel erfüllt, wonach die Kaltmiete höchstens ein Drittel des Nettoeinkommens ausmachen sollte. Die Bürgschaft schließt diese Lücke.
Bei der Höhe gibt es eine Grenze, die häufig übersehen wird. Nach § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuchs darf die Mietsicherheit bei Wohnraum drei Nettokaltmieten nicht übersteigen. Verlangt der Vermieter zusätzlich zur vollen Kaution noch eine Bürgschaft, ist die Vereinbarung insoweit unwirksam. Bietet dagegen ein Dritter, meist ein Elternteil, die Bürgschaft von sich aus an, um dem Bewerber die Wohnung überhaupt zu ermöglichen, gilt diese Grenze nach der Rechtsprechung nicht.
Zulässig ist alles, woran der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat: Name, Anschrift, Beruf und Arbeitgeber, Nettoeinkommen, Zahl der einziehenden Personen, laufende Räumungstitel, Privatinsolvenz und bestehende Mietschulden. Unzulässig sind Fragen nach Schwangerschaft, Kinderwunsch, Religion, Partei, Gewerkschaft, Herkunft, sexueller Orientierung, Krankheiten und nach Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis. Auf eine unzulässige Frage darf falsch geantwortet werden, ohne dass daraus eine Kündigung folgen kann.
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht dazu besteht nicht, der Bundesgerichtshof hat einen solchen Anspruch verneint. Viele Vermieter stellen die Bescheinigung dennoch aus, weil sie beim Auszug üblich geworden ist. Wird sie verweigert, sind Kontoauszüge der letzten Monate ein gleichwertiger Nachweis.
Nach § 551 BGB höchstens drei Nettokaltmieten, also die Miete ohne Nebenkosten. Der Mieter darf in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen und insolvenzfest anlegen.
Vor allem bei Studierenden und Berufseinsteigern ohne ausreichendes eigenes Einkommen, meist als Elternbürgschaft. Wichtig ist die Grenze aus § 551 BGB: Verlangt der Vermieter neben der vollen Kaution zusätzlich eine Bürgschaft, ist das unwirksam. Wird die Bürgschaft dagegen von dritter Seite freiwillig angeboten, um dem Bewerber die Wohnung zu ermöglichen, greift die Grenze nicht.
Nur so lange, wie sie für die Auswahl gebraucht werden. Sobald der Mietvertrag mit einem Bewerber geschlossen ist, sind die Unterlagen der übrigen Bewerber zu löschen oder zu vernichten. Das folgt aus dem Grundsatz der Speicherbegrenzung der Datenschutz-Grundverordnung.
Vorauswahl, Bonitätsprüfung, Besichtigungen und Übergabeprotokoll übernehmen wir für Sie, in Erlangen und Umgebung.