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Vorlagen für die Vermietung

Die Formulare, die bei jeder Neuvermietung gebraucht werden, als PDF zum Herunterladen. Ohne Registrierung, ohne E-Mail-Adresse, ohne Newsletter. Dazu die Erklärung, worauf Sie beim Ausfüllen achten müssen.

Keine Rechtsberatung. Die Vorlagen und Erläuterungen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, ersetzen im Einzelfall aber keine anwaltliche Beratung. Wenn es um viel Geld oder um eine strittige Situation geht, fragen Sie bitte einen Fachanwalt für Mietrecht oder Ihren Vermieterverein.

Vorlage 1

Die Mieterselbstauskunft

Die Selbstauskunft ist das Formular, mit dem Sie aus vierzig Bewerbern die drei herausfiltern, die tatsächlich infrage kommen. Sie ist freiwillig, das heißt, niemand muss sie ausfüllen. In der Praxis füllt sie jeder aus, der die Wohnung wirklich will.

Entscheidend ist, dass Sie nur nach Dingen fragen, an denen Sie ein berechtigtes Interesse haben. Alles andere ist nicht nur unzulässig, es ist auch wertlos: Auf eine unzulässige Frage darf der Bewerber falsch antworten, ohne dass Sie daraus später etwas herleiten könnten.

Was Sie fragen dürfen

  • Name, Anschrift und Geburtsdatum
  • Beruf und Arbeitgeber, befristet oder unbefristet
  • Nettoeinkommen, üblicherweise mit Nachweis der letzten drei Gehaltsabrechnungen
  • Zahl der Personen, die einziehen sollen
  • Bestehende Mietschulden aus dem laufenden oder letzten Mietverhältnis
  • Laufende Räumungstitel und Privatinsolvenz
  • Ob eine gewerbliche Nutzung geplant ist
  • Tierhaltung, soweit sie über Kleintiere hinausgeht

Was Sie nicht fragen dürfen

Diese Fragen verstoßen gegen das Persönlichkeitsrecht, teils auch gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Sie gehören nicht in ein Formular:

Unzulässige Fragen in der Mieterselbstauskunft
UnzulässigGrund
Schwangerschaft und KinderwunschPersönlichkeitsrecht, Diskriminierungsrisiko
Religion, Partei oder GewerkschaftPersönlichkeitsrecht, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Herkunft und StaatsangehörigkeitAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Sexuelle Orientierung, Familienplanung, HeiratsabsichtPersönlichkeitsrecht
Krankheiten und BehinderungenGesundheitsdaten sind besonders geschützt
Vorstrafen ohne Bezug zum MietverhältnisKein berechtigtes Interesse
Musikinstrumente pauschalMusizieren gehört im üblichen Rahmen zum vertragsgemäßen Gebrauch

Datenschutz nicht vergessen. Die Selbstauskunft enthält personenbezogene Daten. Von Bewerbern, die die Wohnung nicht bekommen, müssen die Unterlagen gelöscht beziehungsweise vernichtet werden, sobald der Vertrag mit jemand anderem geschlossen ist. Ordner mit alten Bewerbungen aufzubewahren, ist nach der Datenschutz-Grundverordnung nicht zulässig.

Mieterselbstauskunft als PDF

Vorlage 2

Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Mit dieser Bescheinigung bestätigt der bisherige Vermieter, dass der Mieter seine Miete vollständig gezahlt hat. Für den neuen Vermieter ist sie das aussagekräftigste Einzeldokument der ganzen Bewerbung, weil sie das tatsächliche Zahlungsverhalten belegt und nicht nur die theoretische Zahlungsfähigkeit.

Ein wichtiger Punkt, der oft falsch dargestellt wird: Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der alte Vermieter eine solche Bescheinigung ausstellt. Der Bundesgerichtshof hat einen entsprechenden Anspruch verneint. Üblich ist die Ausstellung trotzdem geworden. Weigert sich der Vorvermieter, kann der Bewerber die Mietfreiheit über Kontoauszüge der letzten Monate belegen. Das ist gleichwertig und sollte akzeptiert werden.

Was hineingehört

  • Name und Anschrift von Vermieter und Mieter
  • Anschrift der Mietwohnung und Dauer des Mietverhältnisses
  • Klare Aussage, dass zum Stichtag keine Mietrückstände bestehen
  • Ort, Datum und Unterschrift des Vermieters oder der Hausverwaltung

Bescheinigung als PDF

Vorlage 3

Die Bürgschaftserklärung

In einer Universitätsstadt wie Erlangen ist die Elternbürgschaft Alltag. Studierende und Berufseinsteiger haben oft kein Einkommen, das die übliche Faustregel erfüllt, wonach die Kaltmiete höchstens ein Drittel des Nettoeinkommens ausmachen sollte. Die Bürgschaft schließt diese Lücke.

Bei der Höhe gibt es eine Grenze, die häufig übersehen wird. Nach § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuchs darf die Mietsicherheit bei Wohnraum drei Nettokaltmieten nicht übersteigen. Verlangt der Vermieter zusätzlich zur vollen Kaution noch eine Bürgschaft, ist die Vereinbarung insoweit unwirksam. Bietet dagegen ein Dritter, meist ein Elternteil, die Bürgschaft von sich aus an, um dem Bewerber die Wohnung überhaupt zu ermöglichen, gilt diese Grenze nach der Rechtsprechung nicht.

Worauf Sie achten sollten

  • Schriftform ist zwingend, eine mündliche Bürgschaft ist unwirksam
  • Der Höchstbetrag sollte ausdrücklich beziffert werden, nicht offen bleiben
  • Klarstellen, ob es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft handelt
  • Die Bürgschaft endet nicht automatisch mit dem Auszug, das gehört geregelt
  • Die Bonität des Bürgen prüfen, sonst ist das Papier wertlos

Bürgschaftserklärung als PDF

Häufige Fragen

Fragen rund um die Vermietung

Welche Fragen sind in der Mieterselbstauskunft zulässig?

Zulässig ist alles, woran der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat: Name, Anschrift, Beruf und Arbeitgeber, Nettoeinkommen, Zahl der einziehenden Personen, laufende Räumungstitel, Privatinsolvenz und bestehende Mietschulden. Unzulässig sind Fragen nach Schwangerschaft, Kinderwunsch, Religion, Partei, Gewerkschaft, Herkunft, sexueller Orientierung, Krankheiten und nach Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis. Auf eine unzulässige Frage darf falsch geantwortet werden, ohne dass daraus eine Kündigung folgen kann.

Ist der Vermieter verpflichtet, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht dazu besteht nicht, der Bundesgerichtshof hat einen solchen Anspruch verneint. Viele Vermieter stellen die Bescheinigung dennoch aus, weil sie beim Auszug üblich geworden ist. Wird sie verweigert, sind Kontoauszüge der letzten Monate ein gleichwertiger Nachweis.

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Nach § 551 BGB höchstens drei Nettokaltmieten, also die Miete ohne Nebenkosten. Der Mieter darf in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen und insolvenzfest anlegen.

Wann ist eine Bürgschaft für den Mietvertrag sinnvoll?

Vor allem bei Studierenden und Berufseinsteigern ohne ausreichendes eigenes Einkommen, meist als Elternbürgschaft. Wichtig ist die Grenze aus § 551 BGB: Verlangt der Vermieter neben der vollen Kaution zusätzlich eine Bürgschaft, ist das unwirksam. Wird die Bürgschaft dagegen von dritter Seite freiwillig angeboten, um dem Bewerber die Wohnung zu ermöglichen, greift die Grenze nicht.

Wie lange darf ich Bewerbungsunterlagen aufbewahren?

Nur so lange, wie sie für die Auswahl gebraucht werden. Sobald der Mietvertrag mit einem Bewerber geschlossen ist, sind die Unterlagen der übrigen Bewerber zu löschen oder zu vernichten. Das folgt aus dem Grundsatz der Speicherbegrenzung der Datenschutz-Grundverordnung.

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