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Bürgschaftserklärung für den Mietvertrag

Die Mietbürgschaft, meist als Elternbürgschaft, hier als kostenlose PDF-Vorlage. Dazu die entscheidende Grenze nach § 551 BGB und worauf Vermieter und Bürgen achten sollten.

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Kostenlos, ohne Anmeldung. Die Vorlage enthält die Felder für Bürge, Mieter, Vermieter und den zu beziffernden Höchstbetrag, damit die Bürgschaft schriftlich und wirksam zustande kommt.

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Wann eine Mietbürgschaft sinnvoll ist

In einer Universitätsstadt wie Erlangen ist die Elternbürgschaft Alltag. Studierende und Berufseinsteiger haben oft kein Einkommen, das die übliche Faustregel erfüllt, wonach die Kaltmiete höchstens ein Drittel des Nettoeinkommens ausmachen sollte. Die Bürgschaft schließt diese Lücke: Ein Dritter, meist ein Elternteil, haftet dem Vermieter für die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.

Die Grenze nach § 551 BGB

Bei der Höhe gibt es eine Grenze, die häufig übersehen wird. Nach § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuchs darf die Mietsicherheit bei Wohnraum drei Nettokaltmieten nicht übersteigen. Verlangt der Vermieter zusätzlich zur vollen Kaution noch eine Bürgschaft, ist die Vereinbarung insoweit unwirksam.

Die wichtige Ausnahme: Bietet ein Dritter, meist ein Elternteil, die Bürgschaft von sich aus an, um dem Bewerber die Wohnung überhaupt zu ermöglichen, gilt diese Drei-Monats-Grenze nach der Rechtsprechung nicht. Auf die Frage, wer die Bürgschaft angestoßen hat, kommt es also an.

Worauf Sie achten sollten

  • Schriftform ist zwingend, eine mündliche Bürgschaft ist unwirksam (§ 766 BGB)
  • Der Höchstbetrag sollte ausdrücklich beziffert werden, nicht offen bleiben
  • Klarstellen, ob es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft handelt
  • Die Bürgschaft endet nicht automatisch mit dem Auszug, das gehört geregelt
  • Die Bonität des Bürgen prüfen, sonst ist das Papier wertlos

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Häufige Fragen

Fragen zur Mietbürgschaft

Wie hoch darf eine Mietbürgschaft sein?

Verlangt der Vermieter sie, gilt § 551 BGB: Kaution und Bürgschaft zusammen dürfen drei Nettokaltmieten nicht übersteigen. Bietet ein Dritter die Bürgschaft freiwillig an, um dem Bewerber die Wohnung zu ermöglichen, gilt diese Grenze nicht.

Muss die Bürgschaft schriftlich sein?

Ja, nach § 766 BGB zwingend. Eine mündliche Bürgschaft ist unwirksam. Der Höchstbetrag sollte ausdrücklich beziffert werden, und es sollte klar sein, ob eine selbstschuldnerische Bürgschaft gewollt ist.

Wann endet die Elternbürgschaft?

Nicht automatisch mit dem Auszug des Mieters. Deshalb sollte sie zeitlich oder auf das konkrete Mietverhältnis begrenzt werden, sonst haftet der Bürge unter Umständen darüber hinaus.

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